Über den Verfasser der 95 Thesen

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich wurde am 10.06.1972 in Salzwedel geboren. Er wuchs als Sohn eines evangelischen Pfarrers und einer Kirchenmusikerin auf.

Sein Studium der Rechtswisschenschaften absolvierte er an der Humboldt Universität zu Berlin und der Katholieke Universiteit Leuven (Belgien).

Nach seinem ersten Staatsexamen lernte Rechtsanwalt Ulbrich Lothar Diehl aus Ratingen kennen, der ihn als Referendar in seiner Kanzlei in Düsseldorf weiter ausbildete. Er wurde nach seinem zweiten Staatexamen in Düsseldorf von der Kanzlei übernommen.

Im Rahmen der Fachanwaltsausbildung für Transport- und Speditionsrecht lernte Rechtsanwalt Ulbrich Dr. Marco Rogert kennen und gründe mit ihm im April 2007 die Kanzlei Rogert & Ulbrich.

Die Kanzlei wurde als Verbraucherschutzkanzlei mit dem Abgasskandal bekannt. Es war die Kanzlei, die erstmals im Spätsommer 2016 im Abgasskandal vor dem Landgericht Krefeld aus Gewährleistung Verfahren auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in NRW gewann.

Rechtsanwalt Ulbrich errang auch Bekanntheit dadurch, dass er der erste Anwalt in Deutschland war, der gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht in Hildesheim am 17.01.2020 aus deliktischen Gründen gewann. Erstmals wurde die Volkswagen AG zum Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt und wegen Betruges.

Im Rahmen eines Zusammenschlusses der Partner der führenden Kanzleien im sog. Abgasskandal führte Rechtsanwalt Ulbrich als Klägervertreter zusammen mit den Kollegen Dr. Stoll, Dr. Rogert und Sauer die Klage für den VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen die Volkwagen AG. Nachdem der 4. Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig erläuterte, dass auch er mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigungen wird als Tatbestandmerkmale feststellen können, lenkte die Volkswagen AG ein und nahm Vergleichsverhandlungen auf.

In zähen Verhandlungen wurde für die der Musterfeststellungsklage ein Vergleich geschlossen, der für ca. 265.000 in der Musterfeststellungsklage angemeldete Geschädigte eine Vergleichszahlung in Höhe eines Gesamtvolumens von EUR 840 Mio vorsah.

Rechtsanwalt Ulbrich ist verheiratet und hat zwei Söhne. Er bekennt sich zum Glauben an Gott und zur Toleranz allen Religionsgemeinschaften gegenüber.

Seine engen Berührungspunkte zur Politik im Rahmen der Musterfeststellungsklage ließen ihn Einblick nehmen in welchem Maße alle politischen Entscheidungen und Entscheidungsprozesse vom Wirtschaftslobbyismus durchsetzt sind. Dies setzt sich fort in der Personalbesetzungsstrategie bei den Medien und den obersten Gerichten, die nun überwiegend einheitlich zugunsten nur einer zentral weltweit vernetzten und agierenden Wirtschaftsdiktatur willfährig nur das berichten, was berichtet werden soll. Um Sachaufklärung und Tatsachen geht es schon lange nicht mehr. Alle Medien verstehen sich als Dauerwerbeträger nur einer einheitlichen weltweiten Botschaft. Der sich nicht einfügende Rest wird zensiert, Wissenschaftler und Ärzte diffamiert, der Menschenverstand wird abgeschaltet.

Die auf der Internetseite zu findenden Inhalte stellen die persönliche und private Meinung von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich dar und sollen einen Anreiz für die politische Diskussion geben.

Eines soll auch klargestellt sein, eine Einflussnahme ALLER Strömungen der Gesellschaft auf Gesetzgebungsprozesse ist wünschenswert. Nur der Wähler, der Souverän soll sehen wer, in welchem Maße und wie in die Entscheidungsprozesse versucht einzugreifen. Dies geht nur mit absoluter Transparenz und Festschreibung der Prozesse, wie Einflussnahme statthaft ist und ggf. andernfalls strafrechtlich geahndet werden muss. Die Restaurierung der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Geistes der Verfasser des Grundgesetzes treibt Rechtsanwalt Ulbrich zu den Überlegungen in seinen 95 Thesen.