Das Mandat kann nur für das Volk unabhängig und im Interesse des Mandatsgebers ausgeführt werden, wenn die Unabhängigkeit des Mandatsträgers außer Frage steht.
Das Mandat kann nur für das Volk unabhängig und im Interesse des Mandatsgebers ausgeführt werden, wenn die Unabhängigkeit des Mandatsträgers außer Frage steht.