Innere Sicherheit

These 90

Das Gewaltmonopol des Staates muss gesichert bleiben. Es kann nicht sein, dass z.B. in der Silvesternacht in Köln Beamte ohnmächtig Straftaten gegenüberstehen, ohne einschreiten zu können, weil sie in der Unterzahl sind und keine Verstärkung verfügbar ist. Die Polizei ist vernetzt auszustatten und das Personal deutlich beim Bund und den Ländern zu erhöhen.

These 91

Innere Sicherheit bedeutet auch die Freiheit des Einzelnen. Nur wer keine Straftaten fürchten muss und in einem befriedeten Umfeld lebt, kann sich entfalten. Dies bedeutet aber auch, dass sich der Staat aus dem Privatleben der Bürger rauszuhalten hat. Eine Verdachtsrasterfandung findet nicht statt. Video und Fotoaufnahmen über Autobahnbrücken werden nicht mehr gespeichert. RFID Daten von Fahrzeugen werden nicht mehr erfasst und gespeichert und in Bewegungsprofilen der Bürger hinterlegt. 

These 92

An Gefahrenknotenpunkten, Bushaltestellen, Bahnhaltestellen und Flughäfen ist die Videoüberwachung erlaubt und nur der Datenbestand dauerhaft zu speichern, auf denen Verdachtsmomente für die Begehung von Straftaten bestehen. Im Übrigen sind die Daten zu löschen. Der Bereich der Videoüberwachung ist für jeden Bürger deutlich durch Bodenlinien zu kennzeichnen, so dass er selbst die Entscheidung darüber treffen kann, ob er Teil der Aufnahmen wird oder andere Verkehrsmittel wählt. Gleichzeitig dienen die Linien der vorbeugenden Gefahrenabwehr, da jeder wissen muss, dass er nun aufgezeichnet wird.