Die unterlassene Hilfeleistung für ertrinkende Flüchtlinge aus Afrika im Mittelmeer stellt einen Verfassungsverstoß dar. Es sind deshalb von der Bundesmarine Schiffe für die Bergung zu entsenden. Davon sind die Verfahren für die Rückführung der Flüchtlinge oder deren berechtigte und unberechtigte Asylverfahren zu trennen. Beim Ertrinken über Monate zuzusehen und die Bilder zum Zwecke der Abschreckung im Wochenrhythmus als Pflichtbeitrag durch die öffentlichen Medien verbreiten zu lassen, ist zynisch und erfreut nur Rechtsradikale und Rassisten.