Das Mandat eines Abgeordneten wird jeweils für das Landes- und das Bundesparlament auf 2 Legislaturperioden im Rahmen der Lebenszeit reduziert. Diese Regel ist bereits rückwirkend für die 2 vorausgehenden Legislaturperioden anzuwenden.
Der gewählte Mandatsträger soll nicht an seinem Mandat kleben, sondern der geistigen Kraft anderer Raum bieten, um so neue Ideen ins Parlament zu bringen. Der Kampf um den Erhalt des Abgeordnetensitzes und damit die Anfälligkeit nur für den Erhalt des Postens korrumpiert zu werden entfällt.