These 4

Keine Nebeneinkünfte als Mandatsträger. Der Mandatsträger hat keine anderen Nebeneinkünfte als die Vergütung als Mandatsträger. Jede Nebentätigkeit ist bei der Bundestagsverwaltung vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden und die daraus resultierende Vergütung ist mitzuteilen. Die Genehmigung erfolgt durch die Bundestagsverwaltung und ist im Internet zu veröffentlichen. Sonstige Einnahmen während der Zeit der Übernahme des Mandats sind untersagt.