These 5

Die Unabhängigkeit des Abgeordneten erfolgt über seine Vergütung. Im Bundestag erhält er EUR 20.000,00 pro Monat (netto) und im Landtag EUR 15.000 (netto) pro Monat. Abgeordnete, die einen höheren Durchschnittsverdienst über die letzten vorausgehenden 5 Jahre vor Aufnahme des Abgeordnetenmandats nachweisen, erhalten statt der Basisvergütung die Durchschnittsvergütung der vorausgehenden 5 Jahre, um so auch allen, die jetzt vom Hintergrund aus agierten, anregt, in die parlamentarische Auseinandersetzung direkt einzusteigen.