Im Eigentum des Staates stehende Grundstücke sind ohne anderweitigen Nutzungsnachweis innerhalb städtischer Gebiete in sozialen Wohnungsbau umzuwidmen.
Ferner ist Eigentümern, die mehr als 4 Wohneinheiten neu bauen aufzuerlegen, dass eine Wohneinheit Teil des sozialen Wohnungsbaus wird. So wird sichergestellt, dass für alle Einkommensschichten der Bevölkerung auch für diejenigen mit Grundsicherung ausreichender Wohnraum in städtisch sich verdichtenden Gebieten geschaffen werden kann und eine Gettobildung vermieden wird. Die neu entstehenden Netzwerke fördern die Integration zurück in die Arbeitswelt.