These 66

Ärzten und dem Pflegepersonal ist es abweichend zur Regelung über gesetzliche Arbeitszeiten untersagt innerhalb von 24 Stunden länger als 8 Stunden im Dienst zu bleiben. Das Vertrauen in die ärztliche Versorgung und in die Funktionstüchtigkeit der Systeme muss wiederhergestellt werden. Dies funktioniert aber nicht mit einer dauerhaften planmäßigen Überbelastung der Ärzte und des Pflegepersonals in den Kliniken. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung sind Ärzte und Pflegekräfte ggf. aus dem Ausland abzuwerben und verstärkt vor Ort auszubilden.