Ein Bundeskanzler wird als der Person, die die Richtung der Politik für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, das Durchschnittsgehalt zuteil, das sich aus dem Durchschnitt der Vorstandsgehälter der 5 größten DAX – Unternehmen im Zeitpunkt der Ernennung ermittelt. Dem Bundeskanzler ist es untersagt nach Beendigung der Tätigkeit irgendeine Tätigkeit (außer öffentliche Ehrenämter) aufzunehmen. Dafür erhält der Bundeskanzler nach dem Ausscheiden aus seinem Amt 50 Prozent der Vergütung als Bundeskanzler auf Lebenszeit. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt besteht Neutralitätspflicht.