Alle nicht der Legislative oder der Exekutive angehörenden Mitarbeiter, Unternehmen und Lobbyverbände und sonstige Interessenverbände haben ihre Büros in Ministerien und Büros von Abgeordneten zu räumen. Jeder Versuch der Einflussnahme außerhalb der vorgeschriebenen Möglichkeiten ist der Bundestagsverwaltung bzw. dem Bundeskanzler und eine dafür vorgesehene Investigativstelle zu melden. Die Meldung ist auch anonym möglich.