These 85

Klagen eines Verbrauchers können immer am Verbrauchergerichtsstand geführt werden. Dies gilt auch für Musterfeststellungsklagen, die an jedem örtlich zuständigen Oberlandesgericht geführt werden können, wenn mindestens 10 Verbraucher ihren Wohnsitz im Bezirk des zuständigen Oberlandesgerichts haben.