These 88

Bei mehr als 1.000 eingetragenen Geschädigten kann auf Antrag der Klägervertreter in einem Musterfeststellungsverfahren das Urteil für alle Geschädigten ohne Beteiligung am Rechtsstreit gegen das beklagte Unternehmen durch das Oberlandesgericht für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit sollen weitere Klagen in derselben Sache und widerstreitende Urteile vermieden werden. Auf diese Art erhalten Verbraucher ein wirksames Instrument auf Augenhöhe zu Großunternehmen.