Gesetzesvorlagen werden aus der Mitte des Parlaments veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit der öffentlichen Einflussnahme auf den Gesetzesvorschlag durch alle, die ein Interesse an der Änderung des Gesetzestextes haben. Die Änderungsvorschläge sind auf einer dafür vorzusehenden Internetplattform zu veröffentlichen, und zwar mit Namen desjenigen/derjenigen, der/die Einfluss nimmt/nehmen mit Begründung. Für die Auslage wird für jeden Gesetzesentwurf eine Woche veranschlagt. Das Parlament debattiert später in öffentlicher Sitzung, ob von außen eingehende Anregungen in die Gesetzesvorlage aufgenommen werden oder nicht und begründet die Aufnahme von Änderungen öffentlich.