These 10

Es wird eine unabhängige Generalstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität beim Bund eingerichtet, die immer dann die Ermittlungen an sich zu ziehen hat, wenn der Staat an Unternehmen beteiligt ist oder ehemalige Mandatsträger in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat mitwirken. Die jeweils dann zu beauftragende ermittelnde Staatsanwaltschaft soll keine Berührungspunkte mit der Materie aufweisen. So wird auch die Unabhängigkeit der Ermittlungen bei Involvierung des Staates gewährleistet.