Die Einflussnahme auf die Justiz hört auf. Richter werden ausschließlich auf der Grundlage der fachlichen Kompetenz ausgewählt. Beförderungen und Richterämter werden in geheimer Wahl der Richterschaft der Ausgangsinstanz bestimmt, die selbst am besten die Arbeitsleistung der Kollegin/des Kollegen beurteilen kann. Die Zugehörigkeit zu einer Partei darf zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz künftig keine Rolle mehr spielen.
Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.