These 61

Die gesetzlichen Krankenkassen führen ein Bonussystem ein, das denen der privaten Krankenkasse entspricht. Werden keine ärztlichen Leistungen ein Jahr in Anspruch genommen so erhält der Versicherte einen Monat der Versicherungsprämie im Juli des Folgejahres (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) auf sein Konto erstattet. Eines Antrages bedarf es nicht. Damit wird auch bei gesetzlich Versicherten der Gedanke verankert, dass erst mit signifikanten ärztlichen Leistungen eine Einreichung bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und nicht die Verschreibung jeder Aspirin. Ärzte haben bei der Patientenaufnahme abzuklären, wie die Zahlung erfolgen soll.