These 60

Krankenakten sind zentral nur für den Patienten digital in einer deutschen staatlichen Cloud einzurichten, auf die nur der Patient Zugriff hat und auf die nur mit seiner Zustimmung durch den Arzt zugegriffen werden darf ohne das Recht der weiteren Datenverarbeitung zu besitzen. So erfährt jeder Arzt von allen anderen vorausgehenden Behandlungen, sieht Röntgenbilder und CT‘s und kann entscheiden, ob überhaupt eine neue Aufnahme gefertigt werden muss. Die zentrale Patientenakte in der Hand des Patienten – transparent für jeden Patienten abrufbar – muss Pflicht werden.

Dazu sind auch zur Krankenakte die abgerechneten Leistungen der Ärzte mindestens für 10 Jahre zu den jeweiligen Diagnosen in der Krankenakte zu hinterlegen. Nur so ist sichergestellt, dass der behandelnde Arzt auch die abgerechneten und erbrachten Leistungen in der Krankenakte widerspiegelt. Die Überprüfung kann auf Verlangen des Patienten durch seine Krankenversicherung erfolgen. Nicht in der Krankenakte enthaltene Leistungen, die aber abgerechnet wurden, können von Patienten zurückgefordert werden. So wird sichergestellt, dass die Ärzte ihre Behandlungen und Diagnosen vollständig und richtig für den Patienten erfassen.