Nur auf Musterfeststellungsklagen spezialisierte Kanzleien dürfen derartige Prozesse führen, wenn mehr als 100 Geschädigte das gleiche Rechtschutzziel in analogen Fällen begehren. Eines Verbandszwanges wie bisher bedarf es nicht.
KOMPETENT - AUFRICHTIG - UNABHÄNGIG
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Nur auf Musterfeststellungsklagen spezialisierte Kanzleien dürfen derartige Prozesse führen, wenn mehr als 100 Geschädigte das gleiche Rechtschutzziel in analogen Fällen begehren. Eines Verbandszwanges wie bisher bedarf es nicht.