Nur auf Musterfeststellungsklagen spezialisierte Kanzleien dürfen derartige Prozesse führen, wenn mehr als 100 Geschädigte das gleiche Rechtschutzziel in analogen Fällen begehren. Eines Verbandszwanges wie bisher bedarf es nicht.
Nur auf Musterfeststellungsklagen spezialisierte Kanzleien dürfen derartige Prozesse führen, wenn mehr als 100 Geschädigte das gleiche Rechtschutzziel in analogen Fällen begehren. Eines Verbandszwanges wie bisher bedarf es nicht.