These 94

Dem Deutschen Ethikrat wird in allen Gesetzgebungsverfahren gestattet, zu den jeweiligen Vorhaben aus Sicht des Ethikrates vorzutragen. Der Bundestag räumt dazu einem Sprecher des Ethikrates auf Antrag das Recht ein, im Plenum zum Gesetzgebungsverfahren die Sicht des Ethikrates kundzutun.