These 59

Die Differenz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist zu schließen. Es besteht freie Arztwahl, da auch dem normalen Bürger zugemutet werden kann, dass er zum Zahnarzt geht, wenn er Zahnschmerzen hat und zum Orthopäden geht, wenn er Probleme mit dem Bewegungsapparat hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Überweisung des Hausarztes stellt sich heutzutage für den kranken Patienten als Schikane dar.