Gesundheitspolitik

These 58

Die Pharmalobby erhält ein Einflussnahmeverbot. Forschung und Entwicklung von lebensnotwendigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen wird verstaatlicht. Niemand soll ein finanzielles Interesse daran haben mit der Gesundheit anderer zu spielen oder diese in Gefahr zu bringen. Das Strafrecht ist für derartige neue Straftatbestände, wie die vorgetäuschte Infektion über den PCR – Tests zum Zwecke des Vertriebs von Impfstoffen mit lebenslanger Haft zu versehen. Für jedwede Einnahmen aus in Zusammenhang mit derartigen Konstrukten besteht der Zugriff auf das gesamte Vermögen der involvierten Gesellschaften im Wege der Gewinnabschöpfung.

These 59

Die Differenz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist zu schließen. Es besteht freie Arztwahl, da auch dem normalen Bürger zugemutet werden kann, dass er zum Zahnarzt geht, wenn er Zahnschmerzen hat und zum Orthopäden geht, wenn er Probleme mit dem Bewegungsapparat hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Überweisung des Hausarztes stellt sich heutzutage für den kranken Patienten als Schikane dar.

These 60

Krankenakten sind zentral nur für den Patienten digital in einer deutschen staatlichen Cloud einzurichten, auf die nur der Patient Zugriff hat und auf die nur mit seiner Zustimmung durch den Arzt zugegriffen werden darf ohne das Recht der weiteren Datenverarbeitung zu besitzen. So erfährt jeder Arzt von allen anderen vorausgehenden Behandlungen, sieht Röntgenbilder und CT‘s und kann entscheiden, ob überhaupt eine neue Aufnahme gefertigt werden muss. Die zentrale Patientenakte in der Hand des Patienten – transparent für jeden Patienten abrufbar – muss Pflicht werden.

Dazu sind auch zur Krankenakte die abgerechneten Leistungen der Ärzte mindestens für 10 Jahre zu den jeweiligen Diagnosen in der Krankenakte zu hinterlegen. Nur so ist sichergestellt, dass der behandelnde Arzt auch die abgerechneten und erbrachten Leistungen in der Krankenakte widerspiegelt. Die Überprüfung kann auf Verlangen des Patienten durch seine Krankenversicherung erfolgen. Nicht in der Krankenakte enthaltene Leistungen, die aber abgerechnet wurden, können von Patienten zurückgefordert werden. So wird sichergestellt, dass die Ärzte ihre Behandlungen und Diagnosen vollständig und richtig für den Patienten erfassen.

These 61

Die gesetzlichen Krankenkassen führen ein Bonussystem ein, das denen der privaten Krankenkasse entspricht. Werden keine ärztlichen Leistungen ein Jahr in Anspruch genommen so erhält der Versicherte einen Monat der Versicherungsprämie im Juli des Folgejahres (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) auf sein Konto erstattet. Eines Antrages bedarf es nicht. Damit wird auch bei gesetzlich Versicherten der Gedanke verankert, dass erst mit signifikanten ärztlichen Leistungen eine Einreichung bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und nicht die Verschreibung jeder Aspirin. Ärzte haben bei der Patientenaufnahme abzuklären, wie die Zahlung erfolgen soll.

These 62

Das Gesundheitsministerium wird Forschungsaufträge erteilen, die Zusammenhänge zwischen Körper und Seele aufzeigen soll. Das Gesundheitsministerium wird Forschungsaufträge erteilen, die Selbstheilungsprozesse erforscht und deren Wirkungsmechanismen erläutert.

These 63

Das Gesundheitsministerium wird jedes Jahr 5 Krankheiten in den Fokus nehmen und an Kompetenzzentren dazu Forschungsaufträge erteilen.

These 64

Jeder Mensch hat das Recht auf Schmerzfreiheit auch unter bewusster Inkaufnahme der Verkürzung seines Lebens. In allen Schmerztherapiezentren sind diese Betäubungsmittel in ausreichender Menge vorrätig zu halten.

These 65

Examinierte Krankenschwestern und Pfleger erhalten ein Mindestgehalt von EUR 4.000 Brutto pro Monat. Die körperlich schwere und zugleich auch stark seelisch beanspruchende Tätigkeit muss zur Festlegung eines Mindestgehalts für diesen Sektor führen, um auch in Zukunft diesen Berufszweig zu fördern.

These 66

Ärzten und dem Pflegepersonal ist es abweichend zur Regelung über gesetzliche Arbeitszeiten untersagt innerhalb von 24 Stunden länger als 8 Stunden im Dienst zu bleiben. Das Vertrauen in die ärztliche Versorgung und in die Funktionstüchtigkeit der Systeme muss wiederhergestellt werden. Dies funktioniert aber nicht mit einer dauerhaften planmäßigen Überbelastung der Ärzte und des Pflegepersonals in den Kliniken. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung sind Ärzte und Pflegekräfte ggf. aus dem Ausland abzuwerben und verstärkt vor Ort auszubilden.